Arbeitgeber darf nicht Minusstunden bei Kündigung vom Lohn abziehen

Nürnberg (jur). Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber wegen angesammelter Minusstunden des Beschäftigten nicht einfach das Entgelt kürzen. Dies gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer wegen einer fristlosen Kündigung oder einer Freistellung überhaupt keine Gelegenheit hatte, sein Arbeitszeitkonto wieder auszugleichen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Dienstag, 11. August 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: 4 Sa 423/20). Im Streitf ...

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