Aufnahmeanspruch für afghanische Ortskräfte durch Machtübernahme der Taliban

Berlin (jur). Das Auswärtige Amt muss bei der Erteilung von Visa an afghanische Ortskräfte und ihre Familien die von den Taliban ausgehenden Gefahren berücksichtigen. Nur weil die Arbeit eines einheimischen Mitarbeiters in Afghanistan für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) 2017 beendet wurde, ergibt sich aus der Machtübernahme durch die Taliban und die daraus resultierende Gefahr ein Anordnungsanspruch auf Aufnahme in Deutschland, entschied das Verwaltungsger ...

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