Bebauungsplan für Kohlekraftwerk „Datteln 4“ ist unwirksam
Münster (jur). Der Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk "Datteln 4" am Dortmund-Ems-Kanal ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, 26. August 2021, entschieden, dass die Stadt Datteln die fehlerhaft durchgeführte Standortauswahl des Regionalverbands Ruhr für das Kohlekraftwerk lediglich übernommen hat, bei dem alternative Standorte für das Kraftwerk nicht ausreichend geprüft wurden (Az.: 10 D 106/14.NE, 10 D 40/15.NE und 10 D 43/15.NE). Die ...
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