Bei selbst erzeugtem und verbrauchtem Strom wird keine Umsatzsteuer fällig

Köln (jur). Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Blockheizkraftwerken müssen auf den durch sie erzeugten und dezentral selbst verbrauchten Strom keine Umsatzsteuer zahlen. Das hat das Finanzgericht Köln in zwei am Dienstag, 10. August 2021, veröffentlichten Urteilen entschieden. Das Gericht hat festgestellt, dass der dezentral verbrauchte Strom nicht in das allgemeine Stromnetz eingespeist worden ist (Az.: 9 K 2943/16 und 9 K 1260/19). Im ersten Fall hatte die Klägerin, eine Ans ...

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