Bezug auf andere Tarifverträge wird bei Neuabschlüssen nicht unwirksam
Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat Arbeitnehmern ihre Rechte aus Arbeitsverträgen gesichert, die Bezug auf mehrere gleichlautende Tarifverträge nehmen. Sind die Tarifverträge im Zuge von Neuabschlüssen nicht mehr gleich, wird die Bezugnahme nicht unwirksam, wie das BAG in mehreren am Mittwoch, 18. August 2021, veröffentlichten Urteilen zur Deutschen Lufthansa (DLH) entschied (Az.: 4 AZR 229/20 und weitere). Vielmehr bleiben die Tarifverträge in der letzten übereins ...
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