Brautpaar kippt Tanzverbot für Hochzeitsfeier
Hamburg (jur). Während einer Hochzeitsfeier dürfen bei einer ausreichenden Anzahl von gegen das Corona-Virus geimpften Personen das Brautpaar und ihre Gäste auch tanzen. Das in der Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung enthaltene absolute Tanzverbot ist nicht mehr gerechtfertigt, wenn von den Tanzenden einer geschlossenen Gesellschaft nur ein geringes Infektionsrisiko ausgeht und nicht geladene Personen keinen Zutritt haben, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg am Dienstag, 17. August 2 ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3k6i9eL
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3k6i9eL
Anwalt SB
Comments
Post a Comment