Eilanträge der AfD zur Bundestags-Vizepräsidentenwahl sind unzulässig
Karlsruhe (jur). Die AfD ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit zwei Eilanträgen zur Einführung neuer Verfahrensregeln für die Wahl der Bundestagsvizepräsidenten gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in ihren am Mittwoch, 11. August 2021, veröffentlichten Beschlüssen als unzulässig zurück (Az.: 2 BvE 9/20 und 2 BvE 2/20). Das Bundesverfassungsgericht will jedoch am 10. November 2021 im Hauptsacheverfahren prüfen, ob bei der ...
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