Für Diesel-Manipulationen ist Deutschland nicht haftbar

Koblenz (jur). Deutschland ist nicht haftbar für die Dieselmanipulationen der Autohersteller. In diesem Zusammenhang sei es zu "zu keinem die Haftung auslösenden Versäumnis des Kraftfahrt-Bundesamtes gekommen", entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Donnerstag, 26. August 2021, bekannt gegebenen Urteil (Az.: 1 U 1685/20). Deutschland habe die Anforderungen des EU-Rechts "rechtsfehlerfrei" umgesetzt. *h2*Eine VW-Kundin rügte, dass die Typengenehmigung für ihr Fahrzeug r ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3mOtzqw
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt