Für Einwilligungsvorbehalt bei Betreuten bestehen hohe Hürden
Karlsruhe (jur). Psychisch kranke Personen, die unter Betreuung stehen, darf der freie Zugang zu ihrem Vermögen nur unter strengen Auflagen entzogen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Montag, 23. August 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 73/21) entschieden, dass ein Betreuungsgericht die Geschäfte einer hilfebedürftigen Person nur dann von der Einwilligung des Betreuers abhängig machen darf, wenn "konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher ...
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