Für Unterbringung in geschlossener Demenzstation ist richterliche Genehmigung nötig

München (jur). Überforderte pflegende Angehörige, einer älteren Frau, die unter Betreuung steht, dürfen diese nicht einfach in einer geschlossenen Demenzabteilung von einem ausländischen Pflegeheim unterbringen. Ohne medizinische Notwendigkeit und ohne eine richterliche Genehmigung stellt die Unterbringung eine strafbare Freiheitsberaubung dar, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag, 20. August 2021, verkündeten Urteil (Az.: 820 Ls 275 Js 118454/20). Damit verurteilte das ...

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