„Hassrede“ darf Facebook nicht einfach löschen

Karlsruhe (jur). „Hassrede"-Beiträge auf Facebook dürfen nicht einfach gelöscht und die Konten der betroffenen Facebook-Nutzer vorübergehend gesperrt werden. Facebook darf zwar grundsätzlich auch gegen nicht strafbare Inhalte vorgehen, dann müssen die Nutzer aber zumindest nachträglich über die Löschung der Beiträge und die geplante Kontosperrung vorab informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, ...

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