Hochwasser-Soforthilfe kann pfandfrei gestellt werden
Euskirchen (jur). Opfer der Unwetterkatastrophe, die überschuldet sind, müssen die erhaltene Hochwasser-Soforthilfe nicht zur Tilgung ihrer Schulden verwenden. Auf Antrag können die ausgezahlten Mittel über den Sockelbetrag hinaus als pfandfrei gestellt werden, entschied das Amtsgericht Euskirchen in einem am Donnerstag, 5. August 2021, bekannt gegebenen Beschluss (Az.: 11 M 1030/11, 11 M 3132/11 und 11 M 1262/17). Ziel der Soforthilfe sei es, die ersten finanziellen Belastungen durch die U ...
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