Hohe Zinsen auf Steuernachzahlungen ab 2014 verfassungswidrig

Karlsruhe (jur). Die gesetzlichen Zinsen auf Steuernachzahlungen sind ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig. Spätestens seit diesem Jahr ist der Zins von jährlich sechs Prozent „evident realitätsfern“, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 18. August 2021, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17). Eine rückwirkende Neuregelung forderten die Karlsruher Richter allerdings erst für Verzinsungszeiträume ab Anfang 2019. Laut Abgabenordnung ...

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