Im Fitness-Studio ist mit Hindernissen zu rechnen
Frankfurt/Main (jur). Kunden müssen im Freestyle-Bereich eines Fitness-Studios mit Hindernissen rechnen. Wenn sie dort über eine signalrote Slackline stolpern, muss der Fitnessstudio-Betreiber dafür nicht haften, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 23. August 2021, bekannt gegebenen Urteil (Az.: 16 U 162/20). Die Klägerin, die zum Zeitpunkt des Unfalls 74 Jahre alt war, ist Mitglied in einem Fitness-Studio in dem es eine so genannten Freestyle-Zone gi ...
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