Katholische Grundschule darf Schüler anderen Glaubens ablehnen

Münster (jur). Eine katholische Grundschule darf vorrangig Kinder katholischen Glaubens aufnehmen. Es verstößt nicht gegen das Recht auf Gleichbehandlung, wenn nicht-katholische Kinder von der Bekenntnisschule abgelehnt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem am Mittwoch, 4. August 2021, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 19 B 1095/21). In dem Streit ging es um ein nichtkatholisches Kind mit Wohnsitz in Datteln, das für das Schuljahr 2021/20 ...

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