Kein Recht auf Namen von anzeigenden Nachbarn

Neustadt/Weinstraße (jur). Hundehalter können nicht verlangen, dass die Kommune ihnen die Namen der Anzeigenden nach Beschwerden über ihren Hund mitteilt. Ohne eine Einwilligung der Betroffenen dürfen von der Kommune keine personenbezogenen Daten herausgegeben werden, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 3. August 2021, bekannt gegebenen Urteil (Az.: 5 K 1113/20.NW). Es bestehe auch kein öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Namen, zum ...

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