Patientenverfügung gewährt Recht auf „Freiheit zur Krankheit“
Karlsruhe (jur). Patienten können in ihrer wirksamen Patientenverfügung ihr Recht auf "Freiheit zur Krankheit" geltend machen und medizinische Zwangsbehandlungen untersagen. Werden einem psychisch kranken Straftäter im Maßregelvollzug jedoch nur zu seinem Schutz und gegen seine Patientenverfügung zwangsweise Medikamente verabreicht, kann dies gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ...
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