Patientenverfügung gewährt Recht auf „Freiheit zur Krankheit“

Karlsruhe (jur). Patienten können in ihrer wirksamen Patientenverfügung ihr Recht auf "Freiheit zur Krankheit" geltend machen und medizinische Zwangsbehandlungen untersagen. Werden einem psychisch kranken Straftäter im Maßregelvollzug jedoch nur zu seinem Schutz und gegen seine Patientenverfügung zwangsweise Medikamente verabreicht, kann dies gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2TU42Qq
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt