Polizeiberuf ist nicht mit „Like“ einer homophoben Karikatur vereinbar
Aachen (jur). Der Beruf eines Bundespolizisten ist mit „Posts“ und „Gefällt mir“ -Angaben in sozialen Netzwerken mit homophoben Inhalten nicht vereinbar. Um die Dienstpflichten ohne Ansehen der Person vornehmen zu können fehle es dann an der "nötigen Toleranz und Neutralität“, entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Freitag, 27. August 2021, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 1 L 480/21). Die Einstellung eines Bewerbers bei der Bundespolizei sei daher zu Rech ...
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