Quarantäne für Sitznachbar im Klassenraum
Schleswig (jur). Selbst mit Masken und guter Belüftung des Klassenraums muss bei Vorliegen eines Corona-Falls in der Schule zumindest ein Teil der Mitschüler unter Quarantäne gestellt werden. Dies gilt zumindest für die nächsten Sitznachbarn, entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in einem am Freitag, 20. August 2021, bekannt gegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 1 B 106/21). Das Gericht wies damit den Eilantrag einer Mittelstufenschülerin aus dem Kreis Nordfriesland ab. ...
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