Sexualbezogene Beschämung eines Kollegen ist ein Kündigungsgrund
Erfurt (jur). Wenn ein Arbeitnehmer einem Kollegen während der Arbeit gegen dessen Willen die Hose bis zu den Genitalien herunterzieht, ist dies "an sich" ein wichtiger Kündigungsgrund. Dient das Herunterziehen der Hose dazu, den Kollegen sexuell zu beschämen, ist dies als erheblicher und entwürdigender Eingriff in die Intimsphäre zu werten, der das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 10. August 2021, veröffent ...
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