Sozialamt muss Mietkosten von Häftling übernehmen

Celle (jur). Sozialämter dürfen die Übernahme der Mietkosten eines Mannes, der sieben Monaten im Gefängnis sitzt, nicht wegen Überschreitung starrer Fristen verweigern. Ist die Haftzeit geringfügig länger als die vom Sozialamt festgesetzte Frist und droht dem Gefangenen nach der Entlassung eine besondere soziale Härte, etwa der Verlust der Wohnung, kann die Übernahme von Mietkosten wegen drohender Härte gerechtfertigt sein, hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Cell ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2VPQxlm
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt