Sozialamt muss Mietkosten von Häftling übernehmen
Celle (jur). Sozialämter dürfen die Übernahme der Mietkosten eines Mannes, der sieben Monaten im Gefängnis sitzt, nicht wegen Überschreitung starrer Fristen verweigern. Ist die Haftzeit geringfügig länger als die vom Sozialamt festgesetzte Frist und droht dem Gefangenen nach der Entlassung eine besondere soziale Härte, etwa der Verlust der Wohnung, kann die Übernahme von Mietkosten wegen drohender Härte gerechtfertigt sein, hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Cell ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2VPQxlm
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2VPQxlm
Anwalt SB
Comments
Post a Comment