Sterbegeld für Beamte ist nicht steuerfrei
München (jur). Das pauschale Sterbegeld für Beamte ist steuerpflichtig. Eine Befreiungsklausel für bestimmte öffentliche Zuwendungen greift hier nicht, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 19. August 2021, veröffentlichten Urteil klar (Az.: VI R 8/19). Anlässlich des Todes einer Landesbeamtin aus Nordrhein-Westfalen hatte das Land ein Sterbegeld in Höhe von zwei Monatsbezügen der Verstorbenen an die Tochter ausbezahlt. Das Finanzamt wertete dies als Eink ...
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