Verjährungshemmung für Einzelklage durch Musterfeststellungsklage
Karlsruhe (jur). Diesel-Kläger gegen VW konnten mit einem Trick noch 2019 die Verjährung rückwirkend hemmen. Mit dem Beitritt zur Musterfeststellungsklage gegen VW wurde die Verjährung zum 1. November 2018 gehemmt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag, 29. Juli 2021 (Az.: VI ZR 1118/20). Demnach müssen die Gerichte auch für jeden Diesel-Kläger individuell feststellen, wann er von den Abgasmanipulationen des VW-Konzerns erfahren hat. *h2*Die hier eingereichte ...
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