Wirbelsäulenerkrankung leichter als Berufskrankheit anzuerkennen

Darmstadt (jur). Wird eine Bandscheibenerkrankung eines Arbeitnehmers durch verschiedene berufliche Belastungen verursacht, ist die Gesamtbelastung für die Anerkennung als Berufskrankheit entscheidend. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt entschied in einem am Donnerstag, 29. Juli 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: L 3 U 70/19), dass die Anerkennung als Berufskrankheit nicht allein deshalb verweigert werden darf, weil der Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft die Auswi ...

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