Auskunftsanspruch bei Einnahme verunreinigter Medikamente
Frankfurt/Main (jur). Wenn eine Patientin mit hoher Wahrscheinlichkeit ein mit krebserregenden Stoffen verunreinigtes Medikament eingenommen hat, kann sie vom Hersteller genaue Informationen verlangen, wenn sie später an Krebs erkrankt. Ein "Vollbeweis" der Einnahme ist dafür nicht erforderlich, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 30. August 2021, verkündeten Teilurteil entschied (Az.: 26 U 62/19). Die Informationen sollen dann dazu dienen, mögliche Schade ...
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