Entweder gescheitere Ehe ertragen oder das Land verlassen

Luxemburg (jur). Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die in der Ehe mit einem EU-Bürger Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, müssen unter Umständen nach der Scheidung ihr Aufenthaltsland verlassen. Am Donnerstag, den 2. September 2021, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über die belgische Regelung (Rechtssache C-930/19), da das Aufenthaltsland die Fortsetzung des Aufenthalts davon abhängig machen kann, dass der Ausländer nicht auf Sozialleis ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3nboNTZ
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt