Entweder gescheitere Ehe ertragen oder das Land verlassen
Luxemburg (jur). Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die in der Ehe mit einem EU-Bürger Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind, müssen unter Umständen nach der Scheidung ihr Aufenthaltsland verlassen. Am Donnerstag, den 2. September 2021, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über die belgische Regelung (Rechtssache C-930/19), da das Aufenthaltsland die Fortsetzung des Aufenthalts davon abhängig machen kann, dass der Ausländer nicht auf Sozialleis ...
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