Entzug der Berufsbezeichnung für unzuverlässigen Krankenpfleger

Freiburg (jur). Der Pflegeberuf ist mit betrügerischen Abrechnungen bei einem ambulanten Pflegedienst nicht vereinbar. Hat der Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes, der als Krankenpfleger ausgebildet ist, der Pflegekasse gegenüber nicht erbrachte Pflegeleistungen in Rechnung gestellt und sich darüber hinaus zu den betrügerischen Handlungen noch uneinsichtig gezeigt, dann darf ihm die Berufsbezeichnung "Krankenpfleger" entzogen werden, hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einem kürzli ...

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