Totenkopf-Tattoo muss kein Hinweis auf gewaltverherrlichende Einstellung sein
Düsseldorf (jur). Eine Totenkopf-Tätowierung auf dem Arm eines Bewerbers für den Polizeidienst deutet nicht unbedingt auf eine gewaltverherrlichende Einstellung hin. Bevor der Bewerber als ungeeignet abgelehnt wird, muss daher auch der Gesamtzusammenhang des Tattoos mit anderen Tätowierungen und deren Bedeutung geprüft werden, forderte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom Dienstag, 14. September 2021 (Az.: 2 L 1822/21). Im vorliegenden Fall hatte sich der Antragstelle ...
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