Verringertes Schmerzensgeld durch Mitverschulden an einem Hundebiss
Rheine (jur). Wenn ein fremder Hund einer Taxifahrerin die Hand leckt, besiegelt das noch keine Hundefreundschaft. Wird die Taxifahrerin bei dem Versuch, den Hund eines Fahrgastes zu streicheln, kurz darauf von diesem Hund gebissen, trifft sie ein Mitverschulden, entschied das Amtsgericht Rheine in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 1. Juli 2021 (Az.: 4 C 92/20). Aufgrund der verwirklichten "spezifischen Tiergefahr" muss der Hundehalter jedoch zu zwei Dritteln haften und Schmerzensge ...
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