20 Prozent des Nettoeinkommens als Strafe für vergessenen Ausweis ist zu hoch

Luxemburg (jur). Finnland darf von seinen Bürgern verlangen, dass sie bei Reisen ins EU-Ausland ein Reisedokument mit sich führen. Die Bestrafung selbst kleinerer Verstöße mit einer Geldbuße von 20 Prozent des Nettoeinkommens ist jedoch etwas übertrieben, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch, 6. Oktober 2021 (Az.: C-35/20). Ein wohlhabender Finne, der seinen Ausweis bei einem Yachtausflug nach Estland nicht mitgenommen hat, muss nun doch nicht 95.250 Eur ...

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