Auch bei Solidaritätsstreik Entschädigung für Fluggast
Luxemburg (jur). Im Falle eines Streiks bei einer Fluggesellschaft müssen auch die verbundenen Fluglinien mit Streiks rechnen. Bei Flugausfällen oder -verspätungen müssen die verbundenen Fluggesellschaften daher Entschädigungszahlungen an die Fluggäste leisten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch, 6. Oktober 2021, in Luxemburg im Zusammenhang mit einem Streik bei Eurowings (Az.: C-613/20). Im Herbst 2019 streikte das Kabinenpersonal der Lufthansa. Es gab Solidarität ...
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