Großflächiger Einzelhandel durch zwei große Märkte

Trier (jur). Die planerischen Beschränkungen für den so genannten großflächigen Einzelhandel können Kommunen nicht einfach dadurch umgehen, dass sie ihn in einzelne Märkte aufteilen. Liegen solche Märkte zu dicht beieinander, stellen es faktisch ein Einkaufszentrum dar, das der Landesplanung unterliegt, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Freitag, 22. Oktober 2021, bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1369/21.TR). Das Gericht verwarf damit die Pläne für einen neuen Droger ...

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