Keine Befangenheit bei Verfassungsrichtern zur Bundesnotbremse
Karlsruhe (jur). Ein allgemeiner Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Bundesverfassungsrichtern und der Bundesregierung über die Corona-Pandemie macht die beteiligten Richter nicht befangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 18. Oktober 2021, veröffentlichten Beschluss zu den Rechtsstreitigkeiten um die "Bundesnotbremse" entschieden und zwei Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten des Gerichts, Stephan Harbarth, sowie gegen die Verfassungsrichteri ...
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