Mit Marokko darf die EU keine Abkommen für die Westsahara abschließen

Luxemburg (jur). Die EU darf keine Abkommen mit Marokko schließen, die auch die Westsahara betreffen. Dies verletze das Selbstbestimmungsrecht der Bevölkerung der Westsahara, urteilte das Gericht erster Instanz der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg am Mittwoch, 29. September 2021 (Az.: T-279/19 sowie T-344/19 und T-356/19). Die Westsahara befindet sich südlich von Marokko am Atlantischen Ozean und wird überwiegend von Marokko kontrolliert. Einige Regionen im Osten der Westsahara stehen ...

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