Notwegerecht für zurückliegendes Haus
Schleswig (jur). Wer jahrzehntelang einen Weg zu seinem Haus benutzt hat, muss sich darauf verlassen können. Geht der Weg in die Hände eines Dritten über, muss der neue Eigentümer ein Notwegerecht einräumen, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig in einem am Freitag, 1. Oktober 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: 11 U 18/21). Um dies zu vermeiden, muss sich der Anwohner nicht unbedingt selbst um das Eigentum an dem Weg bemühen. *h2*Bewohner eines abs ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3avNrr7
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3avNrr7
Anwalt SB
Comments
Post a Comment