Stadtratsbeschlüsse nur bei grobem Öffentlichkeitsverstoß nichtig
Leipzig (jur). Eine falsche Zuweisung von Zuschauerplätzen bei einer Stadt- oder Gemeinderatsitzung führt nicht automatisch zur Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse. Dies ist nur dann der Fall, "wenn die demokratische Kontrollfunktion der Öffentlichkeit nicht mehr gewährleistet war", entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Dienstag, 28. September 2021, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 8 C 31.20). Damit ist ein jahrelanger Streit um eine Sitzung des Rates der ...
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