Bei DDR-Rehabilitierung müssen sich Gerichte um Aufklärung bemühen

Karlsruhe (jur). Bei Anträgen auf Rehabilitierung und Entschädigung wegen Verstößen der DDR gegen rechtsstaatliche Grundsätze müssen sich die Gerichte intensiv um Aufklärung bemühen. Dieses sogenannte Amtsermittlungsprinzip hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 29. Dezember 2021, veröffentlichten Beschluss bekräftigt (Az.: 2 BvR 1985/16). Es gab damit der Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Mecklenburg-Vorpommern statt. Im Alter von 13 Jahren war er 19 ...

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