Bei Weiterbildung der Mutter zahlt Jobcenter für Essen der Kinder
Kassel (jur). Während einer geförderten Weiterbildung muss das Jobcenter für die unterdessen betreuten Kinder auch die Verpflegung bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch, 15. Dezember 2021, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag zugunsten einer Hartz-IV-Empfängerin aus Berlin entschieden (Az.: B 14 AS 61/20 R). Bei Empfängern von „Arbeitslosengeld I“ ist dies schon bisher üblich. Die Mutter hatte an einer dreijährigen Umschulung zur Kauffrau im Ges ...
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