Bundesländer dürfen Unterhaltungsangebote auf Weihnachtsmärkten verbieten
München (jur). Die Bundesländer können einen Weihnachtsmarkt verbieten, wenn er neben Verkaufsständen auch unterhaltende Angebote umfasst, etwa von Schaustellern. Es handelt sich dann um eine „Freizeiteinrichtung“, bei der sich ein Verbot auf das Infektionsschutzgesetz stützen kann, entschied am Donnerstag, 9. Dezember 2021, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München (Az.: 20 NE 21.2902). Er bestätigt damit im Eilverfahren die aktuelle Corona-Verordnung des Freistaats Ba ...
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