Schwangere Schöffin kann trotz Beschäftigungsverbots verhandeln

Karlsruhe (jur). Wenn eine schwangere Schöffin trotz eines ärztlichen Beschäftigungsverbots weiter an einer Gerichtsverhandlung teilnimmt, führt dies nicht zu einer „gesetzwidrigen Gerichtsbesetzung“. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 29. Dezember 2021, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 5 StR 161/21). Das Mutterschutzgesetz sei für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin nicht einschlägig. Das Landgericht Dresden hatte den Angeklagten we ...

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