Zu hohe Erwerbsminderungsrente steigt bei Verschlechterung nicht
Kassel (jur). Wenn eine Erwerbsminderung irrtümlich zu hoch angesetzt worden ist, besteht bei einer Verschlechterung kein Anspruch auf eine entsprechende Erhöhung. Maßgeblich ist die Erwerbsminderung, die sich nun aus der Neubewertung ergibt, urteilte am 8. Dezember 2021 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 10/20 R). Der Kläger leidet unter Meniskusschäden, die als Berufskrankheit anerkannt sind. 2008 sprach ihm die Berufsgenossenschaft Holz und Metall daher eine unbefristet ...
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