Behandelnder Arzt muss Doppelrolle auch als Gutachter offenlegen

Karlsruhe. Wird in einem Unterbringungsverfahren der behandelnde Arzt zum Sachverständigen bestellt, muss er dem Betroffenen seine nunmehr doppelte Rolle deutlich zu erkennen geben. Für das Gutachten darf er auch nicht nur seine bisherigen Erkenntnisse verwerten, sondern muss den Betroffenen neu untersuchen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 30. Dezember 2021, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: XII ZB 335/21). Im Streitfall hatte die Polizei im Febr ...

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