Bremen durfte Umschlag von Kernbrennstoffen in Häfen nicht verbieten

Karlsruhe (jur). Einzelne Bundesländer dürfen nicht vom Bund genehmigte Transporte von radioaktiven Kernbrennstoffen mit eigenen Landesgesetzen verhindern. Denn allein dem Bund steht die Gesetzgebungsbefugnis für die friedliche Nutzung der Kernenergie zu, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag, 11. Januar 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvL 2/15). Die Karlsruher Richter erklärten damit eine bremische Landesregelung zum Umschlagsverbot von Kernbrennstoffen in de ...

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