Emissionszertifikate helfen nicht den Air-Berlin-Gläubigern

Luxemburg (jur). Die insolvente Fluglinie Air Berlin kann ihre für Zeiten nach Einstellung des Betriebs zugeteilten kostenlosen Treibhausgasemissionszertifikate nicht behalten und verkaufen. Dies würde lediglich den Gläubigern „einen unverhofften Vorteil verschaffen“, betonte am Donnerstag, 20. Januar 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-165/20). Air Berlin hatte Ende Oktober 2017 ihren Flugbetrieb offiziell eingestellt. Anfang November 2017 wurde das Insolvenzv ...

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