EuGH schützt Honorarforderungen von Architekten und Ingenieuren

Luxemburg (jur). Architekten und Ingenieur müssen nicht um alte Honorarforderungen fürchten. Denn auch wenn die „Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) in ihrer Fassung vor 2021 gegen EU-Recht verstieß, können Gerichte sie in Streitfällen weiter anwenden, urteilte am Dienstag, 18. Januar 2022, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-261/20). Bauträger, denen daraus ein Schaden entsteht, können aber gegebenenfalls Schadenersatz vom Bund verlangen. Di ...

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