Kein themenbezogener Ausschluss bei der Nutzung kommunaler Säle

Leipzig (jur). Bei den Nutzungsregeln für ihre Veranstaltungssäle dürfen Kommunen nicht bestimmte Themen ausschließen. Ein solcher Ausschluss verstößt gegen die Meinungsfreiheit, urteilte am Donnerstag, 20. Januar 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 8 C 35.20). Es verwarf damit eine Regelung der Stadt München zum Ausschluss von Veranstaltungen zur israelkritischen Kampagne „Boycott, Divestment and Sanctions“ (BDS). Ziel der umstrittene Kampagne ist die Isolierung Isra ...

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