Zulassungs- und Überführungskosten erhöhen Diesel-Schadenersatz
Karlsruhe (jur). Zulassungs- und Überführungskosten eines abgasmanipulierten Diesel-Pkw erhöhen bei Rückgabe des Autos den Schadenersatz. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 4. Januar 2022, veröffentlichten Urteil entschied, gilt gleiches für einen Satz Winterreifen, wenn dieser mit dem Auto an den Motorhersteller zurückgegeben wird (Az.: VI ZR 291/20). Danach hat ein Dieselfahrer aus Westfalen Anspruch auf höheren Schadenersatz. Er hatte im April 2014 ein ...
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