Kein konkretisierter Klimaschutz durch die Länder

Karlsruhe (jur). Die Bundesländer müssen die bundesweiten Klimaziele nicht durch eigene CO2-Obergrenzen auf Landesebene konkretisieren. Denn es ist gar nicht bekannt, wie das bundesweite CO2-Budget aufzuteilen ist und wie viele CO2-Emissionen ein einzelnes Bundesland zur Erreichung der Klimaschutzziele noch verursachen darf, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 1. Februar 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 1565/21 u. a.). Damit scheiterte die von e ...

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