Bundesverwaltungsgericht stärkt Arztgeheimnis

Leipzig (jur). Das Bundesverwaltungsgericht hält die Vertraulichkeit des Arzt-Patient-Verhältnisses hoch. Selbst bei dem Verdacht des unzulässigen Verschreibens von Betäubungsmitteln können die Behörden nicht die Einsicht in die Patientenakten verlangen, urteilte die obersten Verwaltungsrichter am Donnerstag, 10. März 2022, in Leipzig (Az.: 3 C 1.21). Die bisherigen Verordnungen muss der Arzt in verdächtigen Fällen aber herausgeben. Der Kläger betreibt eine allgemeinmedizinische Praxi ...

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