Kein höheres Hartz IV wegen Kostenbeteiligung an iPad-Versicherung
Stuttgart (jur). Schülerinnen und Schüler im Hartz-IV-Bezug müssen eine Kostenbeteiligung für eine von der Schule abgeschlossene iPad-Versicherung selber finanzieren. Haben die Eltern dem Abschluss der Versicherung nicht zugestimmt, können die Schüler eine verlangte Kostenbeteiligung nicht bedarfsmindernd in Form der gesetzlich vorgesehenen Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro monatlich vom Jobcenter berücksichtigen lassen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg ...
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